Seit dem Mittelalter, zu Zeiten Schopenhauers, im 19. Jahrhundert und teilweise bis heute gilt für Vorlesungen die Regel „Tres faciunt collegium.“. Ab drei anwesenden Personen ist demnach eine für eine Vorlesung hinreichende Gemeinschaft gebildet. Neben dem Vorlesenden müssen dazu noch mindestens zwei Hörer anwesend sein.
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